Behandlungsspektrum
Psychotherapeutische Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine Behandlung setzt das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung voraus. Ob dies der Fall ist, wird im persönlichen Gespräch sorgfältig abgeklärt.
Eine erste Einschätzung kann im Rahmen eines Erstgesprächs erfolgen.